Wiesn-Blaulicht vom 1. September
Eine torkelnde Rabenmutter und ein verhängnisvoller Semmelwurf
Rosenheim - Der erste Wiesn-Sonntag war insgesamt ein eher ruhiger Arbeitstag für die Beamtinnen und Beamten der Wiesnwache. Die gelöste und "gmiatliche" Stimmung wurde nur von einigen Wenigen gestört:
Die Pressemeldung im Wortlaut:
Nutella-Dieb flüchtet unerkannt
Nicht besonders süß fand die Betreiberin einer französischen Imbissbude einen bislang unbekannten Wiesnbesucher am späten Sonntagabend. An dem Verkaufstand wird eine süße Form eines bretonischen Eierkuchens, gerne verfeinert mit einer noch viel süßeren Nuss-Nougat-Creme, angeboten. Genau ein Glas dieser Nuss-Nougat-Creme war das Ziel eines jungen Burschen, der sich schnell so ein Gläschen schnappte und sofort davonlief.
Verfolgt durch den Sicherheitsdienst musste er dann jedoch „Ballast“ in Form der Beute abwerfen, konnte jedoch unerkannt entwischen. Das Glas mit dem leckeren Brotaufstrich ging dabei leider zu Bruch.
Mutter torkelt mit Tochter (7) über Loretowiese
Völlig daneben verhielt sich eine 27-jährige Frau aus dem Landkreis Rosenheim. Die völlig betrunkene Dame hatte ihre siebenjährige Tochter mit aufs Herbstfest gebracht, konnte sich jedoch aufgrund ihrer Alkoholisierung nicht mehr wirklich um das kleine Mädchen kümmern.
Die Beamtinnen und Beamten der Wiesnwache wurden von mehreren Festbesuchern auf den Vorfall aufmerksam gemacht. Eine von der Wiesnwache verständigte Bekannte der Mutter nahm sich dem kleinen Mädchen an.
Betrunkener mit "Kochkunst" nicht einverstanden
Nicht ganz so einverstanden war wohl ein 27-jähriger Rosenheimer mit den Kochkünsten eines Imbisstandes kurz vor 12.30 Uhr. Der mit zwei Promille "ausgestattete" Herr echauffierte sich derartig über eine zuvor erworbene Leckerei und pöbelte vorbeigehende Gäste und das Imbisspersonal massiv an.
Doch damit noch nicht genug: Zum krönenden Abschluss seiner Entrüstung warf er die belegte Semmel mit voller Wucht wieder zurück in den Verkaufsstand! Die Folgen für den Herrn sind vermutlich klar. Wer in dem Zustand und in derartiger Form das Dosenwerfen mit einer Imbissbude verwechselt, kassiert ein Wiesnverbot und eine kostenpflichtige Ausnüchterung in der Polizeizelle.
Pressemeldung Polizeipräsidium Oberbayern Süd
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